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Bürgerinformationsveranstaltung am 26. Oktober 2021

Erst Ende letzten Jahres, genauer vom 25.11.2020 bis 15.01.2021, hat die Stadt Bocholt die Pläne zur Änderung des Flächennutzungsplanes für Nord- und Westring ausgelegt. Damals haben wir Einwände verfasst, die zahlreich, auch aus euren Kreisen, bei der Stadt eingegangen sind. Eine Reaktion darauf und die verpflichtenden Antworten auf die Einwände sind bisher ausgeblieben. Auch die angekündigte Informationsveranstaltung ist corona-bedingt ersatzlos gestrichen worden. Juristisch war dies „die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange“, die bei einer Flächennutzungsplan-Änderung obligatorisch ist. Wie in der Pressemitteilung der Stadtverwaltung zu lesen ist, findet „Aufgrund der im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen“ nun eine Bürgerinformationsveranstaltung am Dienstag, den 26. Oktober 2021, um 19:30 Uhr (Einlass: ab 18:45 Uhr), Drosselsaal des Textilwerks, Industriestraße 5 in Bocholt, statt. Für die Veranstaltung gilt die 3G-Regel. Es wird darauf hingewiesen, dass rund 250 Personen vor Ort an der Veranstaltung teilnehmen können.

Zusätzlich wird eine Möglichkeit angeboten, online an der Veranstaltung teilzunehmen (Einwahldaten zur Onlineübertragung via Zoom: https://eu01web.zoom.us/j/65667052758?pwd=RUpDcTF1L0RmSGE3N2ZLU3MzWGYyZz09, Meeting-ID: 656 6705 2758, Kenncode: 772862).

Weiter teilt die Stadtverwaltung mit:
Mit der öffentlichen Erörterung und Darlegung der Planungen im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung und im Anschluss daran wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 26.10.2021 bis einschl. 10.11.2021 Gelegenheit gegeben, sich bei der Stadt Bocholt im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt, während der Auslegungszeiten zu der oben genannten Flächennutzungsplanänderung zu äußern und die Planungen zu erörtern.
Während des o.g. Zeitraumes können Stellungnahmen abgegeben werden.
Kontaktdaten:
Stadt Bocholt, Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt

E-Mail: stadtplanung@mail.bocholt.de
Telefon: 02871/953-138 (Herr van Almsick)
Fax: 02871-953-385
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

Auslegungszeiten:
vormittags: montags, mittwochs, donnerstags, freitags von 08.00 – 12.30 Uhr
nachmittags: montags, mittwochs, donnerstags von 14.00 – 17.00 Uhr

Hinweise zur Einsichtnahme während der COVID-19-Pandemie: Alle Unterlagen sind auf der Internetseite der Stadt Bocholt unter https://www.bocholt.de/rathaus/bekanntmachungen verfügbar. Die Einsichtnahme vor Ort ist weiterhin möglich. Eine vorherige Terminvereinbarung ist jedoch empfehlenswert. Die Terminvereinbarung ist bei Frau Nienhaus unter 02871-953-637 oder e.nienhaus@bocholt.de möglich.

Hinweis: Zu gegebener Zeit wird eine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch, ebenfalls nach Bekanntmachung im Bocholter Borkener Volksblatt, durchgeführt. Auch während der öffentlichen Auslegung können Sie prüfen, ob Ihre Belange ausreichend berücksichtigt wurden und ggf. eine (weitere) Stellungnahme abgeben.

Die Pressemitteilung zur Bürgerinformationsveranstaltung findet ihr unter bocholt.de/rathaus/nachrichten/artikel/buergerinformationsveranstaltung-im-rahmen-der-aenderung-des-flaechennutzungsplanes-nordring
Weitere Informationen der Stadt Bocholt gibt es ebenfalls auf der Webseite der Stadt Bocholt unter bocholt.de/rathaus/planen-bauen-verkehr/rahmenplan-nord-und-der-nordring, die man natürlich nicht so unkommentiert stehen lassen kann.

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