Ihre Einwände gegen die Planänderung für Nord- und Westring

Ihre Einwände gegen die Planänderung für Nord- und Westring

Bebauungsplanes 10-7/1, Kreisverkehr Hemdener Weg (Planfeststellungsersetzender Plan)

Die Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes 10-7/1, Kreisverkehr Hemdener Weg (Planfeststellungsersetzender Plan) für den Nordring liegen bei der Stadt Bocholt aus. Damit wird der Beschluss öffentlich bekannt gemacht und Sie haben bis einschließlich 30.10.2023 die Möglichkeit, die Planungen bei der Stadt Bocholt zu erörtern und Einwendungen gegen die Planänderungen zu erheben. Die Einwendungen können auch per E-Mail an stadtplanung@mail.bocholt.de geschickt werden. Neben diesem und dem postalischen Weg haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Einwendung online einzureichen. Dazu gibt es auf der Seite der Stadt ganz unten den Button „Ihre Stellungnahme“, dort können Sie sich einloggen oder, falls noch nicht geschehen, registrieren und Ihre Stellungnahme online abgeben.

Die offizielle Bekanntmachung mit weiteren Unterlagen der Stadt Bocholt finden Sie unter https://beteiligung.nrw.de/portal/bocholt/beteiligung/themen/1004196

Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit und schicken Sie der Stadt Bocholt ihren Einwand gegen die Planänderung!

Wir stellen Ihnen an dieser Stelle eine Reihe von Formulierungshilfen zur Verfügung, die Sie gerne verwenden dürfen. Wählen Sie die Textbausteine, die Ihren Einwänden entsprechen und passen Sie die Textpassagen gegebenfalls an. Die Reihenfolge der Einwände ist nicht bindend, es ist auch nicht nötig, den gesamten Text mit allen Einwände zu verwenden.

Unser folgende Mustertext ist wie folgt gegliedert:

  • Absender (bitte individuell anpassen)
  • Empfänger
  • Betreff
  • Datum (bitte individuell anpassen)
  • Einleitung
  • Einwand „Verkehrswende“
  • Einwand „Gesundheitliche Folgen“
  • Einwand „klimatischen Auswirkungen“
  • Einwand „klimaverändernden Konsequenzen“
  • Einwand „CO2“
  • Einwand „Lebensraum der Tiere“
  • Einwand „volkswirtschaftlichen Konsequenzen“
  • Einwand „Gefahr für Schülerinnen und Schüler“
  • Einwand „Finanzierung“
  • Bitte um Beachtung
  • Klausel
  • Bitte um Eingangsbestätigung
  • Gruß
  • Vorname und Nachname bzw. Unterschrift (bitte individuell anpassen)

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung!

Einen Musterbrief als Word-Datei zum Download finden Sie hier:


Michaela Musterfrau
Am Nordpark XX
4639X Bocholt

Stadt Bocholt
Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
Herr van Almsick
Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58
46395 Bocholt

per E-Mail an: stadtplanung@mail.bocholt.de

Einwand zum Bebauungsplan 10-7/1, Kreisverkehr Hemdener Weg (Planfeststellungsersetzender Plan)

Bocholt, XX. Oktober 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Einspruch gegen den im Ratsinformationssystem eingestellten Bebauungsplanes 10–7/1 für den Bereich südöstlich des Grundstücks Hemdener Weg 147, südwestlich des Grundstücks Paul-Henri-Spaak-Weg 19 sowie nordwestlich des Grundstücks Hemdener Weg 116 (geplanter Kreisverkehr im Kreuzungsbereich des geplanten Nordrings mit dem vorhandenen Hemdener Weg), ein.

Für den Bebauungsplan 10-7/1 (geplanter Kreisverkehr im Kreuzungsbereich des geplanten Nordrings mit dem vorhandenen Hemdener Weg), bei dem es um ein Teilstück des geplanten Nordrings geht, gelten alle Einspruchargumente, die von meiner Seite gegen den Bebauungsplan 10-7 eingebracht worden sind. Für den als eigenständiges Teilstück zu bauenden Kreisverkehr wird kein Argument genannt, ihn zum jetzigen Zeitpunkt zu bauen. Die vorgenommene Splittung von Bebauungsplan 10-7 in 10-7/1 und 10-7/2 ist absolut nicht nachvollziehbar, da der Bau für den Verkehr, die Menschen, die Natur keinen Vorteil bringt, sondern nur Nachteile, nämlich asphaltierte Fläche.

Die bereits voranschreitende Verkehrswende hat zum Ziel, den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren. Das Auto ist nicht mehr Grundlage der Mobilität, daher sind der Bau neuer Straßen und der dem Nord-/Westring zu Grunde liegende Plan aus den frühen 1960er-Jahren nicht mehr zeitgemäß. Eine aktuelle, fachgerechte Betrachtung der veralteten Pläne liegt nicht vor. Es ist wissenschaftlich bewiesen, dass der Bau neuer Straßen zu mehr Verkehr führt. Die durch den Bau des Nord-/Westrings erhoffte Entlastung wird noch mehr Autofahrer motivieren, ihr KFZ statt ihr Fahrrad oder den ÖPNV zu benutzen. Einer Entlastung der bisher durch Autoverkehr stark belasteten Straßen wird langfristig eine erneute Belastung der bisherigen belasteten Straßen und deren Anwohner folgen. Begrüßenswerte Konzepte, wie beispielsweise „Park & Ride“-Möglichkeiten, der Ausbau und die Instandhaltung des Radwegenetzes, ein verbesserter ÖPNV könnten auch ohne den Nord-/Westring und sofort realisiert werden. Der Bebauungsplan 10-7/1 (geplanter Kreisverkehr im Kreuzungsbereich des geplanten Nordrings mit dem vorhandenen Hemdener Weg) beinhaltet kein Gutachten, in dem die gegenwärtige Verkehrswende berücksichtigt wird. Ebenso fehlen Gutachten zur Verkehrsveränderung auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie eine Begründung für den Straßenbau beruhend auf aktuellen Zahlen.

Durch das prognostizierte Verkehrsaufkommen von 16.000 Fahrzeugen pro Tag werden Lärm und Luftschadstoffe ansteigen. Dadurch wird die Gesundheit der Bocholterinnen und Bocholter gefährdet. Die Trasse des Nord-/Westrings ist im Gegensatz zu anderen vergleichbaren Straßen in Bocholt bereits jetzt enger bebaut. Notwendige Abstände zum Luft- und Schallschutz können dadurch nicht eingehalten werden. Die individuell bebauten Grundstücke entlang der geplanten Straße berücksichtigen aktuelle Vorschriften und Standards im Bauwesen nicht, sodass eine erhebliche Einschränkung der Lebensqualität, beispielsweise die permanente Störung der Nachtruhe sowie schwere negative gesundheitliche Erkrankungen die Folgen sind.

Der Bebauungsplan 10-7/1 (geplanter Kreisverkehr im Kreuzungsbereich des geplanten Nordrings mit dem vorhandenen Hemdener Weg) beinhaltet kein Gutachten auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse, in dem die gesundheitlichen Folgen für den Menschen benannt werden. Auch wir Bocholterinnen und Bocholter müssen unsere Gewohnheiten angesichts des Klimawandels ändern. Das gilt auch für die Kommune. Damit die Stadt Bocholt ihren aktiven Beitrag zur Erfüllung nationaler Klimaaktionspläne und entsprechender CO2-Reduktionsziele leisten kann, kann es sich die Kommune nicht leisten, auch nur einen Baum zu fällen. Der Bau des Nordrings erfordert die Vernichtung eines über Jahrzehnte natürlich gewachsenen Baumbestandes. Der Verlust des natürlich gewachsenen Grüngürtels ist nicht zu kompensieren durch das Pflanzen neuer Bäume. Dies ist vielfach ausführlich dargelegt worden. Der Bebauungsplan 10-7/1 (geplanter Kreisverkehr im Kreuzungsbereich des geplanten Nordrings mit dem vorhandenen Hemdener Weg) beinhaltet kein Gutachten, das die klimatischen Auswirkungen der Rodung dieser Bäume darlegt.

Es handelt sich bei der geplanten Trasse für den Nord- und Westring um ein über Jahrzehnte gewachsenes Biotop mit Bäumen von unschätzbarem Wert. Ausgleichsflächen stehen innerstädtisch nicht zur Verfügung. Die im Bebaungsplan 10-7/1 ausgewiesene Ausgleichsfläche ist keine innerstädtische Fläche. Die Vernichtung der alten Bäume des sogenannten Nordparks zwischen Hemdener Weg und Adenauer Allee ist eine Maßnahme, die nicht akzeptabel ist. Es sei verwiesen auf den Artikel im Bocholter-Borkener Volksblatt vom 22. September 2023, in dem über die Stellungnahme des ESB-Leiters Heinz Welberg berichtet wird, der vor dem Betriebsausschuss erschreckende Entwicklungen bei den Bocholter Stadtbäumen dargestellt hat. Es sind große Baumfällungen zu befürchten, die für das innerstädtische Klima verheerende Auswirkungen haben werden. Zitat Welberg zu Ausgleichsmaßnahmen: „So ein neu gepflanzter Baum kann nicht direkt die Funktion erfüllen, die ein mittelgroßer oder im schlimmsten Fall ein großer Baum geleistet hat.“ Des Weiteren können Ausgleichsflächen nicht die kohlenstoffbindende Funktion des Ökosystems Wald kompensieren. In Zeiten des aktuell stattfindenden Klimawandels sind dramatische Konsequenzen mit immer größeren Hitze- und Trockenzeiten die Folge. Der Bebauungsplan 10-7/1 (geplanter Kreisverkehr im Kreuzungsbereich des geplanten Nordrings mit dem vorhandenen Hemdener Weg) sieht keine Maßnahmen vor, um diesen klimaverändernden Konsequenzen entgegenzuwirken.

Die Rodung der Trasse wird erhebliche Mengen CO2 freisetzen. Wie es beim Emissionshandel üblich ist, kann die Menge und der Wert der CO2-Menge berechnet werden. Der Bebauungsplan 10-7/1 (geplanter Kreisverkehr im Kreuzungsbereich des geplanten Nordrings mit dem vorhandenen Hemdener Weg) gibt keine Auskunft über Menge und Wert der freigesetzten CO2-Menge.

Die gegenwärtige Abnahme der Biodiversität verbietet es, das Biotop entlang der Trasse zu vernichten. Unter anderem leben dort die vom Aussterben bedrohte Breitflügelfledermaus, aber auch der Waldkauz, der Bunt-, Grün- und Schwarzspecht sowie viele verschiedene Singvogel- und Insektenarten. Eine bewusste Vernichtung der Lebensräume widersprich dem Tierschutz. Der Bebauungsplan 10-7/1 (geplanter Kreisverkehr im Kreuzungsbereich des geplanten Nordrings mit dem vorhandenen Hemdener Weg) sieht keine praktikable Lösung vor, den Lebensraum der Tiere zu erhalten.

Ein Baum hat nicht nur durch seine Ökosystemleistungen einen wirtschaftlichen Wert, sondern auch als Element der Stadtgestaltung und der Forstwirtschaft. Die Stadtverwaltung muss, um die Ratsmitglieder umfassend zu informieren, errechnen, welchen volkswirtschaftlichen Wert die auf der Trasse stehenden Bäume haben und welche finanziellen Werte mit ihrer Fällung vernichtet werden. Das gehört in die Gesamtkostenrechnung hinein. Die volkswirtschaftlichen Konsequenzen der für den Bau des Nord-/Westrings notwendigen Fällungen sind nicht in den Planungen berücksichtigt. Die volkswirtschaftlichen Konsequenzen der für den Bau des Nord-Westrings notwendigen Fällungen sind nicht in den Planungen berücksichtigt.

Durch den Bau des Nord-/Westrings werden vorhandene Verkehrswege vor allem für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer mehrfach nachteilig verändert. Die Adenauerallee und Winterswijker Straße werden von Schülerinnen und Schüler des St. Georg-Gymnasiums, des St.-Josef-Gymnasiums, der Albert-Schweitzer-Realschule und des Berufskollegs am Wasserturm stark frequentiert. Der Bau eines Kreisverkehrs an den Schnittstellen des Nord-/Westrings verschärft die Gefahrensituation, anstatt sie zu entschärfen, wie das Beispiel des Kreisverkehrs „Unter den Eichen“ deutlich macht. Der Bebauungsplan 10-7/1 (geplanter Kreisverkehr im Kreuzungsbereich des geplanten Nordrings mit dem vorhandenen Hemdener Weg) sieht keine sichere Lösung vor, um die Gefahr für Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg wirkungsvoll zu minimieren.

Der Bebauungsplan 10-7/1 (geplanter Kreisverkehr im Kreuzungsbereich des geplanten Nordrings mit dem vorhandenen Hemdener Weg) dient dem längerfristigen Ringschluss der in den 1960er-Jahren geplanten Ortsumgehung. Die Kosten für den Bau des Nord- und Westrings beruhen auf über 10 Jahre alten Schätzungen, sind also nicht mehr aktuell. Zudem rechnet die Kommune mit großen Zuschüssen aus Landesmitteln für einen Teil des Straßenbauprojekts. In Anbetracht der Tatsache, dass auf die Stadt aufgrund der Rathaussanierung und Rathauserweiterung für die Verwaltung, aufgrund des geplanten Ankaufs des Gigaset-Gebäudes große finanzielle Herausforderungen zukommen, gibt es begründete Zweifel, ob es je zu einem Ringschluss kommen wird und die Fertigstellung des Teilstücks Nord-/Westring daher jemals ihren Sinn erfüllen wird. Der Bebauungsplan 10-7/1 (geplanter Kreisverkehr im Kreuzungsbereich des geplanten Nordrings mit dem vorhandenen Hemdener Weg) lässt sich finanziell wahrscheinlich realisieren und dient der Abschöpfung der Fördermittel des Landes, einen anderen Sinn ergibt sich für diese Baumaßnahme nicht. Der Plan gibt keine Auskunft über die finanzielle Realisierbarkeit des Gesamtprojekts sowie die aktuelle Höhe der Kosten und die Finanzierung des Teilstücks Nord-/Westring in Anbetracht der verminderten Einnahmen und veränderten Ausgaben von Kommune, Land und Bund.

Meine getätigten Aussagen sollten bei der Abwägung im Stadtrat zur Sprache kommen und sachlich diskutiert und bewertet werden. Im Übrigen bleiben meine bisherigen Einwendungen aufrechterhalten.

Mit freundlichen Grüßen

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